Berlin (dpa/tmn) – Der Versicherer zahlt die Lebensversicherung aus. Zieht er dabei die Abgeltungsteuer ab, müssen Steuerzahler sich zu viel gezahlte Steuern über den Fiskus zurückholen. Das gilt bei Einmalauszahlungen aus einer Lebensversicherung, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.
Bei einer Auszahlung behält die Versicherung zunächst die Abgeltungsteuer in voller Höhe ein – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Steuerzahler sollten in so einem Fall eine Korrektur über die Einkommensteuererklärung vornehmen, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das Finanzamt berücksichtige dann den steuerfreien Anteil und besteuert den Betrag nach dem persönlichen Steuersatz.
Hintergrund dafür ist eine gesetzliche Änderung, die seit dem Jahr 2005 gilt. Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, bleibt der Kapitalertrag nur noch zur Hälfte steuerfrei – also der Unterschied zwischen den eingezahlten Beiträgen und der ausgezahlten Versicherungssumme. Voraussetzung: Die Auszahlung der Versicherung erfolgt frühestens nach Ablauf von zwölf Jahren und nach dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers. Bei Verträgen ab 2012 gilt dies nach dem 62. Lebensjahr. «Steuerzahler müssen sich darauf einstellen, dass ab 2017 zunehmend Steuern auf Lebensversicherungen anfallen», sagt Klocke.
Für ältere Verträge – die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden – gelten allerdings andere Regeln: Hier können Versicherte die Kapitalerträge noch steuerfrei vereinnahmen – vorausgesetzt der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen.
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(dpa)