Selbstverständlich müssen auch Freiberufler Steuern zahlen. Allerdings sind die Steuerregelungen bei Freiberuflern besonders geregelt. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Pflichten von Freiberuflern wiedergegeben werden.
Viele Menschen werden Freiberufler, weil dies eine gute Möglichkeit ist, seine Existenz zu sichern. Auch als zweites Standbein kann selbstständige Arbeit lukrativ sein. Freiberufler haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Zu beachten sind vor allem die gesonderten Steuerregeln. Bevor man Freiberufler wird, sollte man sich daher beim Finanzamt über die abzuführenden Steuern genau informieren und beraten lassen.
Freiberufler können Arbeitszeit und -ort frei wählen
Freiberufler ist jeder, der für seine Arbeitsleistung eine Rechnung stellt. Dies gilt auch für Arbeit, für die ein vertraglich vereinbartes Honorar gezahlt wird. Bedingungen für eine Arbeit als Freiberufler sind, dass man die Zeit und den Arbeitsort frei wählen kann. Ein Freiberufler hat auch keinen Anspruch auf Folgeaufträge. Vorteile haben beide Seiten, also sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber entfallen jegliche Verpflichtungen, der Arbeitnehmer kann sich seine Zeit frei einteilen und erhält sein Gehalt brutto.
Kleinstunternehmerregelung kann von Umsatzsteuer befreien
Freiberufler müssen zwar auch Steuern zahlen, sind aber von der Gewerbesteuer befreit. Daher müssen sie nur die Umsatzsteuer und vor allem auch die Einkommenssteuer abführen. Es werden allerdings nicht alle Tätigkeiten vom Finanzamt als freiberufliche Arbeit anerkannt. Es gibt einen Katalog mit Berufen, in dem die als Freiberuf anerkannten Tätigkeiten aufgelistet sind. Das zuständige Finanzamt hat allerdings einen gewissen Beurteilungsrahmen. Für Freiberufler gilt im Übrigen die Kleinstunternehmerregelung: Übersteigt der jährliche Umsatz nicht die 17.500 Euro-Grenze, bleibt man von der Umsatzsteuer befreit (mehr zu Steuerregeln siehe hier).