Neue Berechnung für außergewöhnliche Belastungen

Berlin – Steuerzahler sollten Kosten für eine neue Brille, Zahnersatz oder Zuzahlungen zu Medikamenten in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Nach Aussage von Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler lohnt sich dies jetzt um sehr mehr.

Grund dafür ist eine neue Rechenregel des Bundesfinanzhofs für außergewöhnliche Belastungen, die für Steuerzahler günstiger ist. Betroffene sollten prüfen, ob die
neue Rechenweise in ihrem Steuerbescheid berücksichtigt wurde.

Zwar hat das Bundesfinanzministerium am 1. Juni mitgeteilt, die günstigere Rechenregel grundsätzlich anzuwenden. Allerdings fehlt ein Stichtag, ab wann die Finanzämter die geänderte Berechnungsweise im Steuerbescheid berücksichtigen. Steuerzahler, die kürzlich ihren Steuerbescheid erhalten haben, können sich also nicht darauf verlassen, dass bei ihnen die bessere Rechenweise angewendet wurde.

Zum Hintergrund: Bestimmte Kosten dürfen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Erst wenn die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten ist, werden die Kosten aber vom Finanzamt steuermindernd berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Zumutbarkeitsgrenze in Stufen berechnet wird (Az.: VI R 75/14). «Dieser Rechenweg führt dazu, dass die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung früher erreicht wird und deshalb womöglich mehr Kosten von der Steuer abgesetzt werden können», sagt Klocke.

Wer prüfen möchte, ob das Finanzamt die neue Rechenweise angewendet hat, kann die Rechner der Finanzverwaltung nutzen. Unter anderem die Oberfinanzdirektion Niedersachsen stellt auf ihren Internetseiten einen aktualisierten Onlinerechner zur zumutbaren Eigenbelastung zur Verfügung. Hat das Finanzamt die neue Rechenweise nicht angewandt, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben werden.

Fotocredits: Armin Weigel
(dpa/tmn)

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