Steuererklärung bis Jahresende abgeben

Berlin – Nicht alle Steuerzahler sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte ohne sonstige Einkünfte oder Arbeitnehmer-Paare mit der Steuerklasse IV/IV sind von der Abgabepflicht in der Regel befreit.

Sie können jedoch freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann.

Das Gesetz räumt Steuerzahlern in diesem Fall vier Jahre für die Abgabe der Erklärung ein. Danach wird die freiwillige Einkommensteuererklärung vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert. Die Erklärung für das Jahr 2013 muss daher grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2017 beim Finanzamt eingereicht werden. Wichtig hierbei zu beachten: Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Termin für die allerletzte Abgabe der Steuererklärung 2013 auf Dienstag, den 2. Januar 2018.

Für den rechtzeitigen Eingang der Erklärung beim Finanzamt kommt es auf die Unterschrift an. Wird die Steuererklärung über das Programm Elster genutzt, muss der Steuerzahler die Richtigkeit der Angaben auf dem komprimierten Ausdruck mit seiner Unterschrift bestätigen, erklärt der Steuerzahlerbund. Erst wenn dieser unterschriebene Vordruck beim Finanzamt eingeht, kann die Bearbeitung der Erklärung beginnen. Die elektronische Datenübermittlung genügt hier nicht.

Fotocredits: Silvia Marks
(dpa/tmn)

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