Unfall auf Arbeitsweg: Kosten sind steuerlich absetzbar

Hamburg – Wer auf dem Weg zur Arbeit hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Wurden sie nicht durch den Arbeitgeber, den Unfallgegner oder eine Versicherung ersetzt, lassen sie sich als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Grundsätzlich erkennt die Finanzverwaltung dieses Vorgehen an, auch wenn Gerichte sie im Einzelfall infrage gestellt haben. Das erklärt der Bund der Steuerzahler Hamburg. Um den Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu erleichtern, sollten alle Belege im Zusammenhang mit dem Unfall aufbewahrt werden.

Dazu zählen zum Beispiel das Protokoll der Polizei oder Aussagen von Zeugen, die belegen, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte.

Fotocredits: Kay Nietfeld
(dpa/tmn)

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