Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung prüfen

Berlin – Menschen mit geringem Einkommen zahlen keine Einkommensteuer – die Grenze hierfür liegt 2017 bei 8821 Euro. In diesem Fall ist auch eine Befreiung von der Abgeltungsteuer möglich.

Hierzu muss eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragt werden. Darauf macht der Bund der Steuerzahler in Berlin aufmerksam.

Sinnvoll ist das nach Angaben des Steuerzahlerbundes bei Geringverdienern, Schülern, Studenten und Rentnern, die geringe Arbeits- oder Renteneinkommen haben, jedoch ein hohes Kapitalvermögen besitzen. Die NV-Bescheinigung wird dann erteilt, wenn abzusehen ist, dass in dem Jahr keine Einkommensteuer anfällt. Wird diese Bescheinigung bei der Bank oder Sparkasse vorgelegt, werden alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben.

Wichtig für alle, die schon eine NV-Bescheinigung haben: Da das Dokument in der Regel für drei Jahre gilt, sollte zum Jahreswechsel geprüft werden, ob sie noch gültig ist oder neu beantragt werden sollte, raten die Experten.

Fotocredits: Daniel Reinhardt
(dpa/tmn)

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