Berlin – Steuerzahler, die noch nie oder lange nicht mehr eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, können vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden. Dieses Schreiben sollte nicht ignoriert werden.
«Wenn das Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung auffordert, sollte man dem Folge leisten», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Andernfalls kann das Finanzamt die Einnahmen schätzen, was unter Umständen zu einer Steuernachzahlung führt.
Für eine solche Aufforderung kann es mehrere Gründe geben. So kann das Finanzamt beispielsweise eine Kontrollmitteilung der Deutschen Rentenversicherung oder der Sozialversicherung erhalten haben, denn bestimmte Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld lösen eine Steuererklärungspflicht aus.
Auch eine Rentenerhöhung kann gegebenenfalls zu einer Steuererklärungspflicht führen. «Ob dann tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab», so Klocke. Denn in der Einkommensteuererklärung können auch Ausgaben steuermindernd abgesetzt werden, beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung. Unter dem Strich kann es sogar zu einer Steuererstattung kommen.
Die Aufforderung wird meist mit einer Frist versehen, innerhalb der die Steuererklärung nachgereicht werden muss. «Ist es nicht möglich, diese Frist einzuhalten, etwa weil noch Unterlagen fehlen, sollte rechtzeitig ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden», rät Klocke. Der Antrag sollte auch eine Begründung enthalten, warum die Frist nicht eingehalten werden kann und einen Termin nennen, bis wann die Steuererklärung abgegeben wird.
Fotocredits: Hans-Jürgen Wiedl
(dpa/tmn)