Selbständig gemacht? Freiberufliche Tätigkeit? Kleinunternehmer? Eine Steuernummer muss man in Deutschland als Mitglied dieser Berufsgruppen selbst beantragen. Wie es geht und was zu beachten ist.
Zuerst, alle die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, müssen sich nicht um das Problem kümmern. Für diese erledigt die betriebseigene Lohnstelle im Normalfall die steuerliche Anmeldung und führt monatlich Lohn- oder Einkommenssteuer ab.
Wo muss die Steuernummer beantragt werden?
Die freien Berufe sind verpflichtet selbständig für ihre Steuererklärung und Abführung der Steuer zu sorgen. Dazu müssen alle Betroffenen zuerst eine Steuernummer beantragen. Dafür ist der eigene Wohnort oder die Adresse des angemeldeten Betriebes von Interesse.
Die zuständige Steuerbehörde findet man im Internet schnell. Um eine Steuernummer beantragen zu können, empfiehlt sich ein persönlicher Besuch beim Finanzamt, andernfalls lässt sich die Steuernummer beantragen, indem man sich telefonisch um Zusendung bemüht.
Wer genau muss die Steuernummer selbst beantragen?
Im Falle einer Gewerbeanmeldung wird die automatisch vergebene Steuernummer vom Gewerbeamt an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Also sind es vor allem freie Berufe, Kleinstunternehmer und Selbständige ohne eingetragenes Gewerbe, die sich um eine Steuernummer bemühen müssen.
Normalerweise handelt es sich um folgende Berufsgruppen: Anwälte, Notare, niedergelassene Ärzte, Heilpraktiker, freie Hebammen, Architekten, Fotografen, Filmemacher, Kameraleute, Autoren, freie Journalisten, Designer, Musiker, Künstler, Handelsvertreter, Physiotherapeuten, Berater. Aber auch neu entstandene Berufsgruppen wie Coaches, Personal Trainer, freie Programmierer, Layouter, freiberufliche Ebay Shopper, DJ’s, Webdesigner, Make up Artists, Stage Designer, Video-Produzenten.
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