Berlin – Von einem Monat bis zu fast einem Vierteljahr: Wie lange Bürger auf die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern warten müssen, ist bundesweit sehr unterschiedlich.
Im vergangenen Jahr sind die Steuererklärungen einem Internet-Fachportal zufolge im Saarland am schnellsten bearbeitet worden, in knapp 50 Tagen. Das geht zumindest aus der Auswertung von über 300.000 anonymisierten Steuererklärungen hervor, die über das Portal Lohnsteuer-kompakt.de erstellt wurden. Demnach brauchten Finanzämter im Saarland im Schnitt 48,7 Tage für den Bescheid. Der Bundesschnitt liegt bei 56,1 Tagen Bearbeitungszeit, 0,7 Tage mehr als 2017.
Berlin – wo im Gegensatz zu vielen anderen Behörden-Missständen die Steuererklärungen bisher schnell bearbeitet wurden – verlor den ersten Rang und rutschte auf Platz zwei; die Bearbeitungszeit lag 2018 bei 48,9 Bearbeitungstagen. Dahinter folgten Hamburg (49,8 Tage), Nordrhein-Westfalen (51,5 Tage) und Rheinland-Pfalz (53,8 Tage). Schlusslicht war mit 65,7 Tagen Bearbeitungszeit Niedersachsen. Berücksichtigt wurden 513 Finanzämter, an die jeweils mindestens 25 Steuererklärungen über das Portal übermittelt wurden.
Daher ist diese Auswertung nicht ganz so aussagekräftig wie die jährliche Auswertung des Bundes der Steuerzahler, der alle Finanzverwaltungen abfragt. Diese Daten liegen noch nicht vor – aber 2017 zeigten sich hier ähnliche Trends. Allerdings war dieser Auswertung zufolge die Zeit bis zum Steuerbescheid in der Regel sogar deutlich kürzer.
In Berlin erhielten 2017 nach der
Steuerzahlerbund-AuswertungArbeitnehmer ihren Steuerbescheid im Durchschnitt in 35 Tagen. Auch das Saarland und das drittplatzierte Rheinland-Pfalz erledigten die Steuererklärungen für Arbeitnehmer unter 40 Tagen – am längsten dauerte es laut dieser Auswertung in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen mit jeweils rund 55 Tagen Bearbeitungszeit.
Deutschlands schnellstes Finanzamt befand sich der Auswertung von Lohnsteuer-kompakt.de zufolge 2018 in Nordrhein-Westfalen. Das Finanzamt Wuppertal-Barmen brauchte demnach für die Bearbeitung einer Steuererklärung im Schnitt nur 34,3 Tage – ein Sprung von Platz 53 auf Platz 1. Die zehn langsamsten Finanzämter befanden sich 2018 in Hessen, Bayern und Niedersachsen. Am längsten brauchten Mitarbeiter des hessischen Finanzamts Hersfeld-Rotenburg; Verwaltungsstelle Bad Hersfeld, mit einer Bearbeitungsdauer von im Schnitt fast drei Monaten (89,6 Tage).
Hier ein Überblick über die Platzierungen der Bundesländer mit der jeweiligen durchschnittlichen Bearbeitungszeit 2018 und 2017:
2018 | 2017 | |
Saarland | 48,7 | 49,4 |
Berlin | 48,9 | 47,9 |
Hamburg | 49,8 | 51,8 |
Nordrhein-Westfalen | 51,5 | 51,6 |
Rheinland-Pfalz | 53,8 | 49,5 |
Mecklenburg-Vorpommern | 54,8 | 54,0 |
Sachsen-Anhalt | 55,5 | 50,1 |
Sachsen | 56,3 | 55,9 |
Baden-Württemberg | 56,6 | 58,8 |
Brandenburg | 56,7 | 55,2 |
Bayern | 57,4 | 56,0 |
Schleswig-Holstein | 57,9 | 52,3 |
Thüringen | 58,3 | 59,5 |
Bremen | 59,9 | 62,9 |
Hessen | 63,9 | 62,9 |
Niedersachsen | 65,7 | 62,6 |
Mittelwert bundesweit | 56,1 | 55,4 |
«Für Steuerpflichtige ist es ärgerlich, dass die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen im Schnitt immer länger wird», sagte der Geschäftsführer von Lohnsteuer-kompakt.de, Felix Bodeewes. «Letztendlich geben die meisten Beschäftigten dem Staat ein zinsloses Darlehen, dessen Laufzeit sich jedes Jahr verlängert», meinte er mit blick auf oft tausende Euro an Rückzahlungen.
Die große Koalition von Union und SPD hat es sich zum Ziel gesetzt, das Ausfüllen von Steuererklärungen zu vereinfachen – das soll auch die Bearbeitung beschleunigen. Schon zuvor wurden Regeln für das Einreichen von Belegen vereinfacht beziehungsweise Freigrenzen eingeführt. Im Koalitionsvertrag heißt es: «Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen.» Daher werde das Angebot für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausgebaut, und man strebe «die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 an».
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(dpa)