Berlin – Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei
beruflich bedingten Umzügen. Nach Angaben des
Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro
statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro.
Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition,
Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden.
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(dpa)