Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Landeswassergesetzen wird mit der Gewässerunterhaltung jede Maßnahme bezeichnet, die der Pflege und Entwicklung von Gewässern dient und so eine bessere wasserwirtschaftliche und naturräumliche Nutzung der Gewässer ermöglicht.
Mit Gewässerunterhaltung ist der gesamte wirtschaftsbezogene Bereich gemeint, unter den zum Beispiel die Schiffbarkeit von Gewässern, als auch der umfangreiche ökologische Bereich fällt. Insbesondere sind dafür alle Landeswassergesetze zuständig, als auch das allgemeine Wasserhaushaltsgesetz in jeder Kommune. Diese sorgen dafür, dass Bürger durch Abgaben und Steuern auch die Unterhaltung von Gewässern in ausreichendem Maße mitfinanzieren.
Der Ansatz in der Gewässerunterhaltung
Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen verfolgen nach Möglichkeit einen ganzheitlichen Ansatz. Da ist einerseits der Abfluss von Wasser zu berücksichtigen, wie auch die Rückhaltung oder Abführung von Eis, Schwebstoffen und Geschiebe im Wasser. Hierbei sind die jeweiligen wasserwirtschaftlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Allerdings müssen Gewässer, auf denen die Schiffbarkeit erlaubt und nützlich ist, entsprechend vorgehalten und gegebenenfalls dauerhaft wieder schiffbar gemacht werden. Dennoch muss dabei stets der ökologische Anspruch eines jeden Gewässers in Deutschland berücksichtigt und erfüllt werden.
Der Rahmen der Gewässerunterhaltung
Alle Aufgaben haben sich den Bewirtschaftungszielen von Gewässern ein- und unterzuordnen. Diese lassen sich gesetzlich aus den Wasserrahmenrichtlinien des WHG ableiten. Die Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Gewässern muss dabei stets gewährleistet sein.
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