Energie spielt in unserem Leben eine immer größere Rolle. Das haben Sie auch schon lange im täglichen Leben gemerkt. Energie und Strom hängen zusammen. Im Rahmen der Energiewende hat die Bundesregierung Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz eingeleitet, welche ab dem 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind.
Energieeffizienz als wichtiger Maßstab
Dass die Energieffizienz in der Zukunft ein ganz wichtiger Maßstab ist, um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist sich die Bundesregierung ganz sicher. Deshalb wurde das Energie- und Stromsteuergesetz dahingehend durchgearbeitet. Die Stromnutzer sollen motiviert werden, Energie effizient zu nutzen. Das liegt auch ganz im Sinne der EU-Empfehlungen. Allerdings mehren sich jetzt auch die Stimmen, dass die Bemühungen etwas übertrieben sind.
Weitere Steuervergünstigungen für Großverbraucher
Der Stromverbrauch von Großverbrauchern wird weiter begünstigt, das gilt auch seit 1. Januar 2013. Jedoch sind an diese Vergünstigungen die Einhaltung von Zielen gebunden, die im Energie- und Stromsteuergesetz genau festgeschrieben sind. Die steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn die Energieeffizienz weiter entwickelt wird. Den jeweiligen Unternehmen werden mit dem Gesetz spürbare Anstrengungen zu einer besseren Energieausnutzung auferlegt. Diese müssen auf dem aktuellen Energiesparkonzept der Bundesregierung beruhen. So müssen Energiemanagementsysteme und Umweltsysteme in den jeweiligen Betrieben konsequent eingeführt und eingehalten werden. Der Energieverbrauch im Unternehmen wird systematisch erfaßt. Auf dieser Grundlage können und müssen Einsparpotentiale gesucht werden. Besonders kleine und mittelständische Firmen sollen hiermit angehalten werden, Maßnahmen zur Energieeffizienz zu ergreifen. Die gestzlichen Vorgaben zur Reduzierung der Energieintensität sollen bis nachweisbar werden. Dann wird der Nachlass bei der Energie- und Stromsteuer weiter gewährt.
Energie geht alle an
Energie ist ein Thema, das alle angeht. Energieeinsparungen sind in den nächsten Jahren nötig, um die Energiesparziele der Bundesregierung zu erreichen. Dabei hilft der Leitfaden in Sachen Energiemanagement. Eine Nachfrage bei den zuständigen Landes- und Bundesministerien bringt auf jeden Fall die nötige Klarheit, denn hier werden die Gesetze schließlich gemacht.