Die Schenkungssteuer ist eine Ergänzung der Erbschaftssteuer und wird fällig, wenn eine Person einer anderen Person Teile ihres Vermögens verspricht. Dabei muss man beachten, dass es nur zu einer Versteuerung kommt, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Dieser variiert, je nachdem in welchem Verwandtschaftsgrad die Beteiligten zueinander stehen. Liegt keine Verwandtschaft vor, ist der Freibetrag niedriger angesetzt. Kinder können sogar doppelt profitieren, da sie pro Elternteil einen Freibetrag zugeschrieben bekommen. Das heißt, sie erhalten den doppelten Freibetragssatz.
Nach jeweils 10 Jahren besteht die Möglichkeit, den Steuerfreibetrag wieder in Anspruch zu nehmen.
Ein nützlicher Tipp um Steuern zu sparen ist eine Bedingung im Schenkungsvertrag, die besagt, dass mit dem geschenkten Geld ein Grundstück gekauft werden muss. So wird die Schenkungssteuer nach dem Steuerwert des Grundstücks berechnet und nicht nach der Höhe des Geldgeschenks.
Durch mehrere Schenkungen zu Lebzeiten, kann eine Überschreitung der Freibeträge bei einem Erbfall vermieden werden. Meiner Meinung nach ist die Schenkungs- und Erbschaftssteuer eine reine Geldmacherei des Staates, der daran profitiert, dass Menschen ihren Verwandten oder Bekannten etwas Gutes tun wollen. Aber wer sich dazu entschließt eine größere Schenkung vorzunehmen, sollte sich vorher noch einmal gut informieren und beraten lassen.