Lohnsteuer: wichtige Änderungen für das Jahr 2014

Eine grundlegende Reform der Lohnsteuer steht zum Jahreswechsel 2014 nicht an, die Tarife und die Struktur bleiben gleich. Dennoch treten im neuen Jahr bei der Steuerberechnung und den Formalitäten einige wichtige Neuerungen in Kraft.

Entlastung für Arbeitnehmer: höherer Freibetrag

Zu Beginn die beste Nachricht: am 1. Januar steigt der steuerfreie Grundfreibetrag auf 8.354 Euro – bislang lag er bei 8.130 Euro, vor 2013 sogar nur bei 8.004 Euro. Die progressiven Steuersätze greifen somit erst bei höheren Summen, alle Arbeitnehmer können sich also über eine gewisse Erleichterung freuen. Wie viel Sie genau sparen, erfahren Sie zum Beispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner von SwissLife Select. Kümmern müssen Sie sich um nichts, die Finanzbehörden legen den neuen Wert automatisch zugrunde. Mit Mehrkosten müssen dagegen besser verdienende Arbeitnehmer rechnen: Grund dafür ist nicht die Lohnsteuer, sondern die höheren Bemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen sind dafür verantwortlich. Im Westen Deutschlands müssen Angestellte ab 2014 bis zur monatlichen Summe von 5.950 Euro statt 5.800 Euro Rentenversicherungsbeiträge zahlen, im Osten bis zu 5.000 Euro anstatt 4.900 Euro. In der Krankenversicherung steigt der Wert deutschlandweit von 3.937,50 Euro auf 4.050 Euro. Die höheren Beiträge werden natürlich bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt.

Formale Anforderungen für Arbeitgeber: einige Änderungen

Seit einigen Jahren stellen die Finanzbehörden nach und nach auf das elektronische Verfahren ELStAM um. Zum Jahreswechsel wird es ernst: von da an müssen alle Arbeitgeber dieses Programm nutzen. Wer bisher noch nicht umgestellt hat, sollte sich also sputen. Zudem sollten sich Unternehmer ein neues Datum notieren – den 15. Februar eines jeden Jahres. Ab sofort müssen sie spätestens zu diesem Termin das Einkommen des Vorjahres sowie die abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge melden. Zudem sollten Arbeitgeber die Erhöhung der Sachbezugswerte berücksichtigen. Dabei handelt es sich um geldwerte Vorteile wie Verpflegung und die Bereitstellung von Unterkünften. Erhalten Beschäftigte beispielsweise durchgehend ein kostenfreies Frühstück, müssen künftig 49 statt 48 Euro als geldwerter Vorteil angerechnet werden. Auf diesen Betrag sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Was Arbeitnehmer und -geber 2014 zu beachten haben

Ab dem Neujahrstag ändern sich bei der Lohnsteuer einige Dinge. Hervorzuheben ist die Erhöhung des Grundfreibetrags, die Beschäftigte entlastet. Während diese nicht aktiv werden müssen, besteht bei Arbeitgebern jedoch Handlungsbedarf: so müssen sie das elektronische Meldeverfahren verwenden, die Jahresmeldung früher abschicken und die Sachleistungen mit höheren Beträgen anrechnen.