Steuern sparen mit der Riesterrente – so geht’s

Der demographische Wandel in Deutschland bringt es mit sich, dass im Hinblick auf eine gesicherte Versorgung im Alter die gesetzlichen Renten nur bedingt ausreichen werden. Insofern ist eine parallele private Vorsorge praktisch ohne Alternative. Im richtigen Rahmen betrieben, winken bei dieser Form des Sparens zudem attraktive Steuervorteile.

Staatliche Förderung optimal nutzen

Im Rahmen der alljährlichen Steuererklärung nehmen private Aufwendungen für die Versorgung im Alter einen immer breiteren Raum ein. Viele Menschen fürchten, ohne private Vorsorge kein ausreichendes Auskommen nach dem Rentenantritt zu haben. Doch welche Möglichkeiten der Förderung durch die öffentliche Hand bestehen hinsichtlich der Absicherung für das Alter? Neben direkten Zulagen handelt es sich dabei vor alle um steuerliche Vorteile bei der Veranlagung der laufenden Einkünfte. Hierbei wird eine Günstigerprüfung vorgenommen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der steuerlichen Erfassung des Einkommens überprüft wird, ob ein Steuererstattungsanspruch über die bereits vom Staat geleisteten Zulagen hinaus besteht. Ergibt sich hierbei ein für den Steuerpflichtigen positiver Differenzbetrag, so führt dieser zu einer Steuerminderung in Bezug auf die Einkommenssteuer – hierbei können Sie sich natürlich auch Beratung von einem Finanzdienstleister einholen, Informationen erhalten Sie zum Beispiel auf dem Tecis Finanzdienstleistungen-Xing-Profil.

Es kommt auf die Einzelumstände an

Eine pauschale Einschätzung der möglichen Steuerersparnis lässt sich nicht vornehmen, da die persönlichen Verhältnisse in diesem Zusammenhang eine gewichtige Rolle spielen. So lohnen sich die möglichen Steuervorteile im Rahmen der Riesterrente meist eher für Singles als für Eltern. Denn bei mehreren Kindern erhöhen sich entsprechend auch die staatlichen Zulagen zur Riesterrente. Je höher aber diese ausfallen, desto weniger können die selbst eingebrachten Anteile an der Vorsorge für das Alter steuerlich geltend gemacht werden. Für den Sonderausgabenabzug gelten in jedem Fall die gleichen Fristen wie für die Abgabe der Steuererklärung zur Einkommenssteuer als solcher. Allerdings stellt jeder nicht frühzeitig geltend gemachte Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt faktisch ein zinsloses Darlehen an den Staat dar. Denn die geschuldete Einkommenssteuer wurde ja bereits vom Lohn abgezogen und einbehalten.

Die Grenzen der Steuervorteile beachten

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Vorteile im Rahmen eines Riester-Vertrages nicht unbegrenzt sind. Auf die Einkommensteuer anrechenbar sind lediglich bis zu 2.100 Euro pro Jahr. Darüber hinausgehende private Rücklagen für das Alter sind dagegen steuerlich nicht förderungsfähig und geschehen folglich vollständig auf eigene Rechnung.

 

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