Gebühren und Beiträge

Gebühren und Beiträge

In meinem letzten Beitrag habe ich mich gefragt, was sind Steuern? In diesem Beitrag möchte ich mich mit den Gebühren und Beiträgen beschäftigen, die genauso wie die Steuern zu den Zwangsabgaben gehören.

Bei den Steuern galt das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bei den Gebühren und Beiträgen hingegen erhält ein Bürger oder ein Unternehmen eine Leistung gegen eine Gegenleistung. Die Gebühren und Beiträge unterscheiden sich allerdings in der Art und im Zeitpunkt der Gegenleistung.

 

Gebühren

Die Verwaltungsgebühren muss man meist zahlen, wenn man in öffentlichen Behörden eine Leistung in Anspruch nehmen will: Wer sich beispielsweise einen Pass ausstellen lässt, muss hierfür eine Verwaltungsgebühr zahlen. Man weiß allerdings hier auch ganz genau wofür man die Gebühr eigentlich bezahlt. Man erhält also für sein gegebenes Geld eine unmittelbare Gegenleistung.

Auch Benutzungsgebühren gibt es, zum Beispiel zahlt man diese bei Nutzung einer öffentlichen Einrichtung wie etwa einem Schwimmbad. Auch hier bezahlt man an der Kasse seinen Eintritt und bekommt unmittelbar eine Gegenleistung, indem man nun das Schwimmbad nutzen darf. Hier gibt es zahlreiche weitere Beispiele, etwa wenn man Parkplatzgebühren zahlen muss oder auch wenn man öffentliche Verkehrseinrichtungen nutzen will.

Beiträge

Und letztendlich gibt es auch noch die Beiträge. Im Gegensatz zu den Gebühren erhält man hier nicht sofort eine entsprechende Gegenleistung, diese ist sozusagen in die Zukunft verschoben. Das heißt es ist zwar möglich, dass ich eine entsprechende Gegenleistung erhalte, wann ich diese bekomme ist aber erstmal noch unklar. Im Gegensatz zu den Gebühren kommt es somit nicht auf einen tatsächlichen Vorteil an, den man erhält, sondern es reicht schon die Möglichkeit, dass man irgendwann vielleicht diesen Vorteil bekommen könnte. Zu den Beiträgen gehören etwa Rentenversicherungs- oder auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge als prominentestes Beispiel, aber auch Kurtaxen und Straßenanliegerbeiträge.

Im Gegensatz zu den Steuern, bei denen ein Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herrscht, sind die Gebühren und Beiträgen von einem Äquivalenzprinzip dominiert. Es besagt, dass das was man einzahlt, dem entspricht, was man auch wiederbekommen soll. Wer also viel einzahlt, der bekommt auch viel dafür wieder.