Steuererklärung: Anwaltskosten steuerlich geltend machen

Berlin – Steuerzahler können Anwaltskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Das gilt nicht nur, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat.

Auch wenn ein Rechtsstreit mit einem Vergleich beendet wurde, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof bestätigt (Az.: VI R 14/13).

«Das Finanzamt wird die Kosten allerdings nur akzeptieren, wenn der Steuerzahler bei Verzicht auf den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr ausreichend befriedigen zu können», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Im verhandelten Fall war der Kläger lebensgefährlich verletzt worden. Ein Schadensersatzprozess endete mit einem Vergleich über 275 000 Euro. Die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von knapp 16 000 Euro setzte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung – zunächst erfolglos – als außergewöhnliche Belastung an.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass grundsätzlich auch Kosten für einen solchen Vergleich steuerlich berücksichtigt werden können. Das Gericht wies den Rechtsstreit an das zuständige Finanzgericht zurück, um festzustellen, ob tatsächlich die Existenzgefährdung des Klägers das Motiv für die Prozessführung war. «Erwachsen die Anwaltskosten also zwangsläufig, sollten diese Kosten auch bei einem gerichtlichen Vergleich stets in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden», empfiehlt Klocke.

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(dpa/tmn)

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