Viele machen sich jetzt schon an die Steuererklärung 2009. Machen sollte man sie auf jeden Fall, denn 2009 hat sich einiges zugunsten der Steuerpflichtigen geändert. Im Folgenden sollen daher einige Tipps vorgestellt werden, mit denen sich eine Menge Geld sparen lässt.
Dass Handwerker-Kosten von der Steuer absetzbar sind, ist nichts Neues. Trotzdem gibt es hier ein paar Tipps zur Steuererklärung 2009: denn Handwerker-Kosten sind seit 2009 doppelt so hoch wie bisher absetzbar. Und zwar kann man 20 Prozent von maximal 6000 Euro Handwerker-Kosten beim Finanzamt geltend machen. Aber Achtung: absetzbar sind nur Arbeitskosten. Ein weiterer Tipp für die Steuerklärung 2009 sind die deutlich höheren Sätze für die Absetzung von haushaltsnahen Dienstleistungen (Putzfrau, Gärtner, Pflegedienst). Hier können seit 2009 20 Prozent von bis zu 20000 Euro (bisher 3000 Euro) angerechnet werden. Und noch ein Tipp: seit der Steuererklärung 2009 gilt dies sowohl für sozialversicherte Haushaltshilfen als auch für auf eigene Rechnung arbeitende Selbstständige.
Absetzung von Arbeitsmitteln bei Steuererklärung 2009
Ein weiterer guter Tipp für die Steuererklärung 2009 ist die steuerliche Absetzung von Arbeitsmitteln. Wer beispielsweise seinen PC beruflich nutzt, kann diesen steuerlich als Werbungskosten absetzen. Die berufliche Nutzung muss aber nachgewiesen werden. Arbeitsgeräte sind 2009 bis zu einem Wert von 410 Euro ohne Mehrwertsteuer absetzbar. Ein weiterer guter Tipp ist die Absetzung von die Gesundheit betreffenden Artikeln, wie beispielsweise eine neue Brille oder Zuzahlungen beim Zahnersatz. Zu beachten ist aber, dass nur der Anteil der Kosten abgesetzt werden kann, der über die zumutbare Belastung hinaus geht. Diese ist individuell sehr unterschiedlich und nach Einkommen sowie Familienstand geregelt. Bei Steuerpflichtigen mit ein oder zwei Kindern und einem Jahreseinkommen bis 51.130 Euro liegt die zumutbare Belastung bei 3 Prozent des Einkommens.
Guter Tipp: teilweise Rückerstattung der Abgeltungssteuer
Auch ein guter Tipp für die Steuererklärung 2009 ist die teilweise Rückerstattung der Abgeltungssteuer. Wer bei einer Geldanlage Zinsen erhält, muss diese generell versteuern. Seit 2009 gibt es hier neue Freibeträge. Für Ledige liegt der Freibetrag bei 801 Euro, für Verheiratete bei 1602 Euro. Wer mehr Zinsen erhalten hat, der bekam von seiner Bank automatisch die 25 Prozent Abgeltungssteuer abgezogen. Wer aber einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kriegt vom Finanzamt Geld zurück.