Berlin – Der 31. Dezember ist ein wichtiger Stichtag. Denn an diesem Tag laufen zahlreiche Fristen ab. Wer zum Beispiel seine Steuererklärung für 2014 noch abgeben will, sollte die Formulare bis dahin zum Finanzamt gebracht haben, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.
Der Hintergrund: Haben Beschäftigte neben dem Arbeitslohn keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen, sind sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Können sie aber mit Steuererstattungen rechnen, dürfen sie ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
Eine zweijährige Verjährung gilt hingegen für den Zulagenantrag für Riester-Sparer. Bis Jahresende können rückwirkende Anträge bis zum Jahr 2016 gestellt werden. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen. Riester-Sparer sollten daher prüfen, ob sie einen solchen Antrag bereits gestellt haben. Wichtig ist auch, Veränderungen der persönlichen Verhältnisse dem Anbieter beziehungsweise auf dem Zulagenantrag anzugeben.
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(dpa/tmn)