Berlin – Kinderbetreuung kostet Geld. Allerdings können die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden – das heißt: Die Steuerlast der Eltern sinkt.
Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der angefallenen Kosten bis zu maximal 4000 Euro jährlich pro Kind an. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Die Aufwendungen sind als Sonderausgaben abziehbar.
Geltend gemacht werden können Ausgaben für die Unterbringung der Kinder zum Beispiel in Kindergärten, bei Tagesmüttern oder in Ganztagspflegestellen. Auch die Ausgaben für Hilfen im Haushalt, zum Beispiel für einen Au-pair, können steuermindernd sein, soweit die Hilfen ein Kind betreuen. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten für die Kinderbetreuung aber grundsätzlich nur, wenn es eine Rechnung gibt und das Geld überwiesen wurde.
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(dpa/tmn)