Bewerbung per E-Mail von Steuer absetzen

Berlin – Wer sich heute bewirbt, macht dies meist online. Ausgaben für Porto und Bewerbungsmappen fallen da weg. Diese Kosten kann man eigentlich bei der Steuererklärung als Bewerbungskosten innerhalb der Werbungskosten absetzen. Wie funktioniert das mit Mail-Bewerbungen?

Was kann man bei der Steuer als Bewerbungskosten anrechnen?

Zu diesem Posten in der Steuererklärung gehören laut der Bundessteuerberaterkammer alle Ausgaben, die mit dem Anstreben einer neuen Tätigkeit unmittelbar zusammenhängen. Das sind neben den Versandkosten also auch die Kosten für Bewerbungsfotos oder für Bücher zur Gesprächsvorbereitung. Auch die Anreise zu einem Bewerbungsgespräch lässt sich anrechnen – wenn nicht die Firma diese trägt. Der Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit zu den Bewerbungskosten ist ebenfalls steuerlich nicht nutzbar.

Wie belege ich den E-Mailversand von Bewerbungen?

Grundsätzlich gilt: Die Belege für Bewerbungskosten muss der Steuerzahler aufbewahren, damit er sie auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen kann. Für versandte E-Mail-Bewerbungen gibt es keine Portokosten und entsprechenden Belege – hier lassen sich allerdings laut Bundessteuerberaterkammer pauschal 2,50 Euro absetzen. Aufbewahren muss man dann aber die E-Mails selbst sowie die Antworten der Unternehmen.

Ich will weiterhin meine Bewerbung mit der Post verschicken. Was kann ich anrechnen?

Auch hier müssen Belege sowie die Anschreiben und Antworten der Unternehmen aufbewahrt werden. Wer die Quittungen und Rechnungen verliert, kann ebenfalls pauschal einen Betrag angeben. 8,50 Euro sind hier der Bundessteuerberaterkammer zufolge möglich.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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