Berlin – Wer den Antrag zu spät stellt, erhält Kindergeld seit 2018 höchstens sechs Monate rückwirkend. Betroffen sind häufig Eltern, deren volljährige Kinder etwa in der Zeit zwischen Schule und Studium jobben.
Rechnet der Fiskus in solchen Fällen im Einkommensteuerbescheid der Eltern nicht erhaltenes Kindergeld an, können Eltern dagegen Einspruch einlegen. Darauf macht Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler aufmerksam.
In der Praxis sind gerade Eltern von volljährigen Kindern häufig unsicher, ob weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht – etwa während eines Praktikums oder sozialen Jahres, oder wenn das Kind auf einen Ausbildungsplatz oder den Start des Studiums wartet. Manche Eltern vergessen auch, das Kindergeld wieder zu beantragen, wenn das Kind nach dem Abitur zunächst jobbt oder eine Auszeit nimmt, und erst anschließend eine Ausbildung oder ein Studium beginnt.
Bisher war es dann so: Auch wenn Eltern nur für einige Monate eine Rückzahlung bekommen haben, konnte das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung im Rahmen der Günstiger-Prüfung das komplette Kindergeld anrechnen. Doch die Rechtslage hat sich geändert: «Künftig wird das beantragte Kindergeld, das wegen eines verspäteten Antrags bei der Familienkasse nicht ausgezahlt wird, auch nicht mehr bei den Kinderfreibeträgen angerechnet», sagt Klocke.
Die Regelung gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide. In diesen Fällen können Eltern gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt die alte Anrechnung vorgenommen hat. Betroffene sollten dann auf die geänderte Rechtslage verweisen. Bei künftigen Steuerbescheiden wird das Finanzamt die neue Gesetzeslage automatisch berücksichtigen.
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(dpa/tmn)