Die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen – davon träumen sicherlich viele! Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen – oder anders gesagt: Grundsätzlich kann man die Kfz Versicherung nicht von der Steuer absetzen.
Als erstes gilt hier jedoch zu beachten, dass es einen wesentlichen Unterschied macht, ob ein Kraftfahrzeug beruflich genutzt wird – also als Firmen-Dienstwagen oder von Selbständigen, auch in der Land- und Forstwirtschaft – oder privat.
Vollkasko und Teilkasko
Während im ersten Fall die Kfz Versicherung durchaus von der Steuer abgesetzt werden kann, das heisst auch die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung als Firmenausgabe angerechnet wird, gilt für den zweiten Fall: von der Steuer abgesetzt werden kann die Kfz-Haftpflicht inklusive der Versicherungssteuer.
Fahrtenbuch bei beruflich genutzten Privatwagen
In manchen Fällen jedoch wird vom Finanzamt erwartet, dass der Versicherte, beziehungsweise der Fahrzeughalter oder derjenige, der die Versicherung bezahlt, ein Fahrtenbuch betreibt und vorlegt, das belegen kann, dass das Fahrzeug tatsächlich für den Weg zur Arbeit oder andere berufliche Fahrten genutzt wird.
Eintragen der Kfz-Haftpflicht im Mantelbogen der Steuererklärung
Die Kfz Haftpflichtversicherung fällt unter die Kategorie Haftpflichtversicherungen und wird daher bei der Steuererklärung auf Seite Drei des Mantelbogens, Zeile 72. Im Gegensatz zu privaten Sachversicherungen können sie daher steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Weder die Teilkasko- noch die Vollkaskoversicherung als Ganzes kann von der Steuer abgesetzt werden.