Die steuerlichen Besonderheiten beim Lotteriegewinn

Lotteriegewinne sind steuerfrei – diese häufig zu hörende Aussage stimmt nur zum Teil. Denn zumindest mittelbar profitiert der Fiskus fast immer beim Lotteriegewinn. Wie, erfahren Sie hier.

Das Besteuerungsprinzip – eine Übersicht

Eins ist richtig: Lotteriegewinne an sich unterliegen grundsätzlich nicht der Besteuerung. Steuerbar sind nach deutschem Steuerrecht nur Einkünfte, denen auch eine Gegenleistung gegenübersteht. Das ist aber gerade beim Lotteriegewinn nicht der Fall. Der Spieler zahlt hier nur für die Teilnahme an der Lotterie, für den Gewinn selbst erbringt er keine Leistung. Die Besteuerung setzt aber dann ein, wenn das Geld verwandt wird, sei es zum Anlegen, um sich Wünsche zu erfüllen oder um andere zu beschenken. Bei Anschaffungen oder Reisen fällt die Mehrwertsteuer an. Wenn Sie den Gewinn investieren, müssen Sie damit erzielte Einkünfte – zum Beispiel einen Zinsertrag – versteuern. Und beim Vererben oder Verschenken entsteht unter Umständen die Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuerpflicht. Übrigens: Gewinne aus Spielshows im Fernsehen werden in der Regel nicht als Lotteriegewinne betrachtet. Hier erbringt der Showteilnehmer nach Ansicht des Fiskus eine Leistung, der erzielte Gewinn ist daher steuerbar.

Steuern bei Einkünften, Erbschaften und Schenkungen

Wie hoch die zu zahlenden Steuern sind, hängt von der Konstellation und den Gegebenheiten im Einzelfall ab. Bei Kapitalanlagen wird die Besteuerung unter anderem durch die jeweilige Anlageform beeinflusst. Je nach Investment kommen die Abgeltungsteuer, die Kapitalertragsteuer oder der persönliche Steuersatz zum Tragen. Kaufen und vermieten Sie Immobilien, müssen Sie Mieterträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Steuer erklären. Bei Schenkungen und Erbschaften gelten zunächst bestimmte Freibeträge in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zum Lotteriegewinner (der sein Los unter Umständen bei der Staatlichen Lotterie-Einnahme NKL Boesche e. K. erworben hat). Werden die Freibeträge überschritten, sind Steuern zu zahlen. Bei Eheleuten, die sich einen Gewinn teilen möchten, kann es sinnvoll sein, eine bestehende Zugewinngemeinschaft aufzulösen und Gütertrennung zu vereinbaren. Die dem Partner des Gewinners zukommende Hälfte wird dann als – steuerfreier – ehelicher Zugewinn betrachtet.

Fiskus gewinnt mit

Es gibt de facto nur eine Möglichkeit, steuerliche Effekte zu vermeiden: den Gewinn bei sich zu Hause bar aufzubewahren. Diese Option dürfte die wenigsten Gewinner erfreuen. Fazit: Wenn Sie etwas von Ihrem unverhofften Geldsegen haben wollen, führt an der Beteiligung des Fiskus kaum ein Weg vorbei.

 

Werbung