Berlin – Wer sich nebenberuflich in einem Verein oder ähnlichen Organisationen engagiert und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, kann seine Einkommensteuererklärung weiterhin auf den Papierformularen abgeben.
«Das ist insbesondere für Arbeitnehmer und Senioren eine gute Nachricht, die für ihre Einkommensteuererklärung grundsätzlich noch die Papierformulare nutzen dürfen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Noch zu Jahresbeginn war unklar, ob ehrenamtlich engagierte Bürger ihre Steuererklärungen elektronisch und authentifiziert an das Finanzamt schicken müssen.
Hintergrund war eine Änderung im Elster-Portal, dem Online-Finanzamt. Jetzt gab das Bundesfinanzministerium Entwarnung: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich maximal 720 Euro beziehungsweise 2400 Euro als Übungsleiter erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen.
Wer im Verein angestellt ist, kann das Steuerformular «Anlage N» nutzen und dort die Einnahmen angeben. Bei einer selbstständigen Tätigkeit genügt es, die Einnahmen aus dem Ehrenamt formlos anzugeben. «Um die Einnahmen zu erklären, kann man der Steuererklärung also beispielsweise ein einfaches Schreiben beifügen oder im Anschreiben auf das Ehrenamt hinweisen», so Klocke. Diese Regelung gilt einheitlich in allen Bundesländern.
Übersteigen die Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge und liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss bei einem selbstständig ausgeübten Ehrenamt die sogenannte Anlage EUR ausgefüllt und elektronisch-authentifiziert an das Finanzamt geschickt werden. Dazu ist eine einmalige
Registrierung erforderlich.
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(dpa/tmn)