Berlin – Wer seine Steuererklärung zeitig abgegeben hat, kann bereits jetzt den Steuerbescheid für 2018 in den Händen halten. Ärgerlich ist dann, wenn das Finanzamt die Steuern anders festsetzt als erwartet.
Wer weniger Geld erstattet bekommen soll als vorab berechnet oder sogar Steuern nachzahlen soll, kann nachrechnen und bei einem Fehler Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür haben Empfänger einen Monat Zeit, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum des Poststempels des Steuerbescheids und endet am gleichen Kalendertag einen Monat später. Ist der erste oder letzte Tag der Frist ein Feiertag oder Wochenende, so verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. Versendet das Finanzamt den Bescheid also mit Poststempel vom 5. August, müsste der Einspruch bis zum 8. September eingelegt werden. Da dies im Jahr 2019 ein Sonntag ist, haben Verbraucher bis zum 9. September Zeit.
Bis zum Fristablauf muss der Einspruch beim Finanzamt vorliegen. Anderenfalls wird der Steuerbescheid bestandskräftig und kann nur noch unter sehr erschwerten Bedingungen überprüft werden.
Etwa zwei von drei Einsprüchen sind erfolgreich, sagt Nöll. Ist der Einspruch rechtzeitig eingegangen, prüft das Finanzamt den Fall erneut. Verschlechtern kann man sich dabei nicht: Ergibt die Prüfung, dass Positionen zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden sollen, muss das Finanzamt darauf hinweisen und die Möglichkeit geben, den Einspruch zurückzunehmen, erklärt der BVL-Geschäftsführer.
Bleibt das Finanzamt bei seiner Einschätzung, fordert es den Steuerpflichtigen auf, seinen Einspruch zurückzunehmen. Tut er dies nicht, ergeht ein Einspruchsbescheid, gegen den eine Klage vor dem Finanzgericht möglich ist.
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)