Berlin – Arbeitnehmer, die einen Elektro-Dienstwagen fahren und diesen auch privat nutzen, können sich Ladekosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. «Bisher mussten Arbeitnehmer die Höhe der erstattungsfähigen Stromkosten nachweisen», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Das war in der Praxis häufig sehr aufwendig. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums kann der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten nun aber pauschal erstatten. Für Elektrofahrzeuge ist eine Monatspauschale von 20 Euro möglich, 10 Euro sind es für Hybridelektrofahrzeuge, wenn der Arbeitgeber über eine Ladestation verfügt. Hat der Arbeitgeber keine Ladevorrichtung, so erhöhen sich die Pauschalen im Monat auf 50 Euro für Elektrofahrzeuge und 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge.
Wichtig zu beachten: Werden die vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten nicht erstattet, kann der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens entsprechend gemindert werden. «Diese Regeln gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020», ergänzt Klocke.
Wer morgens mit dem Elektro-Dienstwagen zur Arbeit fährt, dort das Auto an die Ladevorrichtung des Arbeitgebers aufladen darf und abends mit dem aufgeladenen Wagen wieder nach Hause fährt, muss dafür ebenfalls keine Lohnsteuern zahlen. Diese Regelung gilt laut dem Ministerium auch für Elektrofahrräder.
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(dpa/tmn)