Bonn – Eigentümer können Fahrten zu ihrer vermieteten Wohnung steuerlich geltend machen. Und zwar pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer. Darauf weist der Verband Wohnen im Eigentum in Bonn hin. Um aber als Werbungskosten zu gelten, müssen die Fahrten einen Grund haben.
Ein Grund wäre zum Beispiel eine Besichtigung mit potenziellen neuen Mietern oder zum Erhalt der Immobilie, also um etwa Reparaturen zu organisieren. Auch wenn der Vermieter Zählerstände ablesen muss, kann er die Fahrtkosten absetzen.
Wer vergessen hat, diese Kosten bei der Steuererklärung, die bis zum 31. Mai abgeben wurde, zu melden, kann das noch nachholen. Gibt es bisher noch keinen Steuerbescheid, einfach die Belege dem Finanzamt zuschicken. Ist der Steuerbescheid angekommen, kann man die Einspruchsfrist nutzen und seine Angaben aktualisieren.
Fotocredits: Karl-Josef Hildenbrand
(dpa)