Berlin – Patienten können die Ausgaben für Medikamente bei Vorliegen bestimmter Bedingungen von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt die Kosten als Außergewöhnliche Belastungen an, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde.
Diese ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl des Betroffenen. Abgesetzt werden können die gesetzlichen Zuzahlungen bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament ebenso wie die Kosten für die Selbstmedikation zum Beispiel mit Allergiemitteln, erklärt der Deutsche Apothekerverband. Neben dem Zahlungsbeleg muss im Zweifel auch die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden.
Bei den gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein rosafarbenes Rezept bereits die Voraussetzung für eine Arzneimittelabgabe. In der Selbstmedikation kann diesen Nachweis ein grünes Rezept erbringen, welches der Arzt für ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel ausgestellt hat.
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(dpa/tmn)