Berlin – Wer sich beim Reparieren oder Renovieren vom Handwerker unterstützen lässt, kann die Ausgaben für den Profi in der Einkommensteuererklärung absetzen. «Damit lassen sich bis zu 1200 Euro pro Jahr an Einkommensteuern sparen», rechnet Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler vor.
Bisher erkennt die Finanzverwaltung dabei die Ausgaben nur an, wenn die Handwerksarbeiten im oder in der direkten Umgebung des Hauses oder der Wohnung ausgeführt werden. Erfolgt die Reparatur hingegen in der Werkstatt des Handwerkers, streicht das Finanzamt die Ausgaben, weil der Bezug zum Haushalt fehle, so die Argumentation. Das könnte sich jetzt ändern, denn das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat den Steuerabzug in einem solchen Fall erlaubt (Az.: 12 K 12040/17).
Konkret ging es um ein Hoftor, das bei der Klägerin ausgebaut, in der Werkstatt des Tischlers repariert und anschließend wieder eingebaut wurde. Das Finanzamt wollte die Kosten für den Handwerker nicht anerkennen. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht entschied. Zwar wurde ein Teil der Arbeiten nicht auf dem Grundstück erbracht, sondern in der Werkstatt, es genügt aber, wenn der Leistungserfolg in der Wohnung des Steuerzahlers eintritt. Die Leistung wird dann im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht.
Gegen das Urteil hat die Finanzverwaltung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Betroffene Steuerzahler können dennoch von dem laufenden Verfahren profitieren. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beim Finanzamt beantragt werden. Zur Begründung sollte das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof genannt werden (Az.: VI R 4/18).
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(dpa/tmn)