Berlin – Auch Rentner müssen Steuern zahlen. Für viele Senioren wird somit bis zum 31. Mai die Einkommensteuererklärung fällig. Ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung hilft beim Ausfüllen der Steuerformulare.
Rentner können diese Bescheinigung unter Angabe der Versicherungsnummer kostenfrei beantragen. Damit das Schreiben bei Bedarf zur Hand ist, sollte man es rechtzeitig anfordern, rät der Bund der Steuerzahler. Wer den Antrag einmal gestellt hat, bekommt die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch per Post zugeschickt.
Das Schreiben enthält zum Beispiel die Höhe der Rente und die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge. Außerdem sind bereits die Zeilenangaben für die Steuerformulare abgedruckt. Die entsprechenden Beträge können so direkt übernommen werden. Senioren müssen den Hauptvordruck ausfüllen und die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anlage R der Steuererklärung eintragen. In der Anlage Vorsorgeaufwand können zum Beispiel die Ausgaben für die Krankenversicherung eingetragen werden.
Ob eine Einkommensteuererklärung fällig wird, hängt davon ab, seit wann und wieviel Rente gezahlt wird. Als Faustformel gilt laut dem Bund der Steuerzahler: Je später der Rentenbeginn, desto höher deren steuerpflichtiger Anteil.
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(dpa/tmn)