Berlin (dpa/tmn) – Wer Bilder von Urlaubserinnerungen, Festen oder seiner Familie in sogenannten Fotobüchern zusammentragen will, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden. Denn spätestens ab dem Jahr 2017 gilt für Fotobücher ein höherer Steuersatz. Darauf macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) aufmerksam.
Bisher fiel für Fotobücher, die der Kunde mit eigenen Bildern und kurzen Texten selbst gestaltet hat, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent an. «Spätestens ab dem kommenden Jahr müssen Händler die gedruckten Fotobücher aber mit dem höheren Steuersatz abrechnen», erklärt Isabel Klocke vom BdSt. Es sei davon auszugehen, dass spätestens dann Fotobücher teuer werden.
Die Änderung basiert auf einer EU-Verordnung vom Dezember 2015. Darauf verweist ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20. April 2016. Demnach seien Fotobücher nicht zum Lesen bestimmt und unterlägen deshalb nicht der ermäßigten Besteuerung. «Die Finanzämter werden es in diesem Jahr nicht beanstanden, wenn noch der ermäßigte Steuersatz angewendet wird», sagt Klocke. Kunden können in diesem Jahr noch profitieren, wenn Händler den ermäßigten Steuersatz verwenden.
Fotocredits: Mascha Brichta
(dpa)