Neustadt a.d. Weinstraße – Eltern können 7620 Euro im Jahr zusätzlich einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. So hoch ist der Kinderfreibetrag 2019 inklusive des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).
Daneben gibt es das Kindergeld: Für jedes erste und zweite Kind bekommen Eltern seit dem 1. Juli dieses Jahres 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro, und zwar jeden Monat steuerfrei. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt.
Der Unterschied: Das Kindergeld wird jeden Monat auf das Konto der Eltern überwiesen. Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um eine fiktive Rechengröße, die das Finanzamt vom zu versteuernden Jahreseinkommen der Erziehungsberechtigten abzieht. Die Steuerlast fällt dadurch niedriger aus.
Eltern dürfen aber nur eine Form der Steuererleichterung erhalten. Das Finanzamt prüft deshalb im Rahmen der Steuererklärung, wovon Erziehungsberechtigte stärker profitieren, und gesteht ihnen die bessere Steuererleichterung zu. Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 3. 000 Euro im Jahr. Für Eheleute liegt die Grenze bei etwa 64.000 Euro.
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(dpa/tmn)