Berlin – Steuerzahler können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Wer mit der Einspruchsentscheidung des Finanzamtes nicht einverstanden ist, kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung dagegen klagen.
Die Klage beim Finanzgericht darf der Steuerzahler selbst einlegen – also ohne Unterstützung eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters. «Dabei sollte aber unbedingt die richtige Form eingehalten werden», rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. «Sonst ist die Klage unzulässig.»
Eine Klage, die über das elektronische Elster-Portal der Finanzverwaltung eingereicht wird, genügt nicht, entschied das Finanzgericht Münster (Az.: 7 K 2792/14 E). Im verhandelten Fall hatte der Kläger am letzten Tag der Klagefrist über das Elster-Online-Portal Klage eingelegt. Das Finanzamt übersandte die Klage an das Finanzgericht.
Das Finanzgericht wies die Klage als unzulässig zurück, weil der Kläger diese nicht in der richtigen Form erhoben hatte. Voraussetzung sei eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur, um den Unterzeichner unzweifelhaft zu identifizieren. Beim Elster-Portal ist lediglich ein elektronisches Zertifikat erforderlich, das diesen Anforderungen nicht genügt.
Steuerzahler sollten die Klage daher schriftlich einlegen, also per Post, per Telefax oder durch Einwurf in den Briefkasten des Finanzgerichts. «Wer den Postweg nutzt, sollte daran denken, dass die Post einige Tage unterwegs sein kann», so Klocke. Dementsprechend sollte die Klage ein paar Tage vor dem Fristablauf abgeschickt werden. Der Kläger kann die Klage auch mündlich beim Finanzgericht zur Niederschrift geben. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
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(dpa/tmn)