Lotteriegewinn? Das sollten Sie wissen, wenn Sie der/die Glückliche sind

 

Nach der ersten Freude über einen hohen Gewinn bei einer Lotterie dürfte die Frage aufkommen, welche steuerliche Behandlung Sie zu erwarten haben. Sie müssen hierfür den Erhalt der Gewinnsumme, deren Weiterverteilung sowie Erträge aus Investitionen unterscheiden.

Lotteriegewinne: grundsätzlich steuerfrei

Zuerst die gute Nachricht: Einen Lotteriegewinn müssen Sie nicht versteuern. Finanzämter behandeln diesen nicht als Einnahme, berechnen deshalb auch keine Steuern. Häufig wollen die Glücklichen einen Teil des Geldes aber verteilen, an Verwandte oder gute Freunde etwa. Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen, denn solche Überweisungen gelten als Schenkung mit entsprechender Besteuerung des Beschenkten. Für eine Schenkung an einen Lebensgefährten oder an einen anderen Nicht-Verwandten liegt der Freibetrag bei geringen 20.000 Euro, darüber fallen mindestens 30 Prozent Steuersatz an. Bei Verwandten wie Eltern, Geschwistern und Großeltern gilt derselbe Freibetrag, nur die Höhe der Steuern reduziert sich. Eine Besonderheit stellen Tippgemeinschaften dar. Sie müssen dem Finanzamt darlegen, dass Sie zusammen mit anderen gespielt haben. Dann kann einer das Geld empfangen und ohne Steuerpflicht an die anderen weiterleiten.

Einnahmen aus der Gewinnsumme unterliegen der Besteuerung

Auf den Lotteriegewinn, zum Beispiel durch einen Loskauf bei der Lotterieeinnahme SKL Boesche, zahlen Sie zwar keine Steuern, aber auf Erträge aus sämtlichen Kapitalanlagen. Bei hohen Beträgen überschreiten Sie den Freibetrag schnell, auch wenn Sie das Geld zu geringen Zinsen auf einem Tagesgeldkonto parken. Den Gesamtbetrag reduziert das selbstverständlich nicht, nur die Gewinne aus der Anlage zieht das Finanzamt heran. Die dafür relevante Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent, es kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuersumme sowie (bei Mitgliedschaft) die Kirchensteuer hinzu. Den Großteil der Kapitaleinkünfte können Sie also behalten. Dennoch empfiehlt sich der Besuch eines Finanzberaters, um eine steueroptimierte Form zu finden. Es kann sich beispielsweise lohnen, zeitnah in ein Eigenheim zu investieren. Manche meinen aber, die beste Investition sei das schnelle Ausgeben des Geldes für Luxusgüter. Dann zahlen Sie zwar keine Abgeltungssteuer, dafür reduziert sich das verfügbare Vermögen in kurzer Zeit.

Auch bei Millionengewinnen verlangt der Staat keine Steuern

Gewinnen Sie eine hohe Summe, können Sie sich über den gesamten Betrag freuen. Erst auf die Erträge, die aus Kapitalanlagen entstehen, erhebt das Finanzamt die Abgeltungssteuer. Zurückhaltung sollten Sie bei Schenkungen üben, da der Staat dort zum Teil geringe Freibeträge mit hohen Steuersätzen kombiniert.