Berlin – Senioren, die unsicher sind, ob und wieviel Einkommensteuern sie zahlen müssen, können online prüfen, in welcher Höhe für sie Steuern anfallen. Dazu stellt das
Bayerische Landesamt für Steuern einen
Alterseinkünfte-Rechner zur Verfügung.
«Eventuell kann bereits etwas Geld zur Seite gelegt werden, um dann nicht vom Steuerbescheid überrascht zu werden», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Bei der Online-Berechnung benötigt man unter anderem die Jahresbruttorente und das Jahr des Rentenbeginns. Es sind auch Angaben zu anderen Einkünften möglich, zum Beispiel aus einer Vermietung und Verpachtung. Ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist beziehungsweise Steuern fällig werden, ist individuell unterschiedlich. Als Faustformel gilt: Je später die Rente begann, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente.
Wer beispielsweise seit Januar 2018 ausschließlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, kann als lediger Rentner monatlich im Schnitt 1150 Euro Bruttorente steuerfrei bekommen, ohne für das zurückliegende Jahr Steuern zahlen zu müssen. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen war, kann für 2018 rund 1450 Euro brutto monatlich steuerfrei beziehen. Kommen weitere Einkünfte zum Beispiel aus einer Betriebsrente, einer Witwenrente oder aus einer Vermietung und Verpachtung hinzu, muss neu gerechnet werden.
Wer für 2018 eine Steuererklärung einreichen muss und diese selbst anfertigt, hat dafür bis zum 31. Juli 2019 Zeit. «Das sind zwei Monate mehr als bisher, denn früher galt der 31. Mai als Abgabestichtag», so Klocke.
Hilfe beim Ausfüllen bietet die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung. Diese kann kostenfrei bei der Rentenversicherung unter Angabe der Versicherungsnummer beantragt werden. Wer einmal den Antrag gestellt hat, bekommt die Bescheinigung automatisch auch in den folgenden Jahren per Post zugeschickt. Die Bescheinigung enthält beispielsweise die Höhe der Rente und die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge, so Klocke. Zudem sind bereits die Zeilenangaben für die Steuerformulare abgedruckt, so dass man die entsprechenden Beträge direkt in die Steuererklärung übernehmen kann.
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(dpa/tmn)