Berlin – Chefs, die ihren Mitarbeitern neben dem regulären Gehalt Gutscheine lohnsteuerfrei aushändigen, sollten auf die Formalien achten.
«So sollten die Mitarbeiter mehrere Gutscheine nicht im Voraus erhalten, denn dies kann gegebenenfalls unnötig Lohnsteuer auslösen», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zu Tankgutscheinen.
In dem verhandelten Fall hatte der Betriebsinhaber seinen Mitarbeitern als Dankeschön einmal im Jahr acht Benzingutscheine zu je 44 Euro überreicht. Bei Übergabe der Gutscheine wies er die Mitarbeiter darauf hin, nur einen Tankgutschein pro Monat einzulösen, um die 44-Euro-Grenze einzuhalten.
Nach dieser Regel dürfen einem Arbeitnehmer im Monat Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ausgehändigt werden. Da die Gutscheine jedoch auf einen Schlag ausgegeben wurden und damit die monatliche Freigrenze überschritten wurde, verlangte das Finanzamt Lohnsteuern für die Gutscheine.
Zu Recht, wie das Finanzgericht Sachsen entschied. Denn nach Meinung des Gerichts haben die Mitarbeiter die Zuwendung bereits bei der Übergabe erhalten und nicht erst bei der monatlichen Einlösung der Gutscheine (Az.: 3 K 511/17). Daran ändert auch der Hinweis des Chefs nichts, die Gutscheine monatlich einzeln einzulösen, denn auf die Einlösung kommt es nicht an.
«Bei steuerfreien Zusatzleistungen des Arbeitgebers schauen die Finanzämter meist genauer hin, deshalb sollten Arbeitgeber und Mitarbeiter bei Gutscheinen sehr sorgfältig sein», rät Klocke. So bleibt das Dankeschön vom Chef auch beim Mitarbeiter steuerfrei.
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(dpa/tmn)