Berlin – Beschäftigte können aufgrund der derzeit oft außergewöhnlichen Arbeitsbelastung einen steuerfreien Bonus bekommen. Bis zu 1500 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten auszahlen.
«Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer», erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer und Rechtsanwalt beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Nicht nur Arbeitnehmer im Gesundheitswesen oder Einzelhandel können diesen Bonus aufgrund der besonderen Arbeitsbelastung während der Corona-Pandemie erhalten. Arbeitgeber können den Bonus auch bezahlen, um zum Beispiel die engagierte Arbeit ihrer Mitarbeiter im Homeoffice bei gleichzeitiger Kinderbetreuung wertzuschätzen.
Selbst Arbeitnehmer, die gerade gar nicht arbeiten können, weil das Restaurant geschlossen ist, dürfen diesen steuerfreien Bonus vom Arbeitgeber erhalten, um beispielsweise die ausfallenden Trinkgelder zu kompensieren und den Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Denn dieser Bonus wird steuertechnisch als Unterstützungsleistung wegen der coronabedingten Ausnahmesituation angesehen und nicht als besonderer Leistungsbonus.
«Voraussetzung ist lediglich, dass dieser Bonus zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt wird», erläutert Nöll. Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen hingegen nicht unter die Steuerbefreiung. Die Regelung ist zunächst zeitlich befristet auf solche Zahlungen ab dem 1. März bis zum 31. Dezember 2020.
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(dpa/tmn)