In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aktuell sechs Lohnsteuerklassen, kurz Steuerklassen, die durch das Einkommensteuergesetz definiert sind. Jedoch ändern sich für jeden Einzelnen die Steuerklassen, je nach aktueller Lebenssituation.
Steuerklasse bei Unverheirateten
So hängt die Steuerklasse davon ab, ob der zu Besteuernde verheiratet ist oder Kinder hat. Auch ob der jeweilige Ehepartner im Ausland oder getrennt wohnt, hat Einfluss auf die Steuerklasse. Wenn jemand heiratet oder Nachwuchs bekommt, steht eine Änderung der Lohnsteuerklasse an.
Vereinfacht gesagt gilt die Steuerklasse I für Ledige ohne Kinder und die Klasse II für alleinerziehende Unverheiratete. Ausnahmen und weitere Erläuterungen finden Sie hier.
Steuerklassen für Verheiratete
Bei verheirateten Paaren kann ein Wechsel in eine andere Steuerklasse sinnvoll sein, um die Höhe der Abgaben zu reduzieren: während Eheleute mit gleich hohem Einkommen die Steuerklasse IV wählen sollten, ist es bei stark von einander abweichender Einkommenshöhe sinnvoll, in die Steuerklassen III und V zu wechseln.
Die Lohnsteuerklasse VI wird nur ausgestellt, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Lohnsteuerkarten benötigt, weil er bei mehreren Arbeitgebern eingestellt ist.
Natürlich kann sich nicht jeder eine Steuerklasse aussuchen, allerdings kann für Verheiratete ein Wechsel lohnen und so Steuern sparen und somit einige Euro, die man dann für Anderes ausgeben kann, z.B. im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer.