Steuern auf die Rente sind ein Thema, das seit einigen Jahren viele Rentner verunsichert. Wer schon vor der Neuregelung da Rentenalter erreicht hatte und nur eine geringe bis mittlere Rente bezieht, für den ändert sich jedoch wenig.
Steuern für die Rente bezahlen müssen allerdings die meisten von denen, die erst jetzt aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Alterseinkünfte beziehen. Der Grad der Besteuerung hängt dabei von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel vom Renteneinstiegsdatum und der Art der Rente. Der Wechsel zur Neuregelung erfolgt in Einzelschritten noch bis zum Jahr 2040, erst dann wird die Umstellung von der Besteuerung der Altersvorsorge zur „nachgelagerten“ Einkommenssteuer abgeschlossen sein.
Steuern auf Rente: Was ist neu?
Seit dem 01. Januar 2005 gilt das sogenannte Alterseinkünftegesetz, das sich mit dem beschäftigt, was seitdem in den Medien als Rentenbesteuerung oder Rentensteuer umhergeistert. Dabei handelt es sich jedoch eigentlich um eine Form der Einkommenssteuer. Bis zur Gesetzesänderung wurde nur der Ertragsteil beziehungsweise der Zinsanteil der Rente, der mittels einer amtlichen nach dem Renteneintrittsalter bestimmt wurde, steuerlich belastet.
Mit der Neuregelung werden nun Alterseinkünfte „nachgelagert“ besteuert. Während Altersvorsorgemaßnahmen während des Berufslebens steuerlich begünstigt werden, wird auf die Einkünfte im Rentenalter abzüglich eines Freibetrags eine Einkommenssteuer erhoben. Zu diesen steuerbegünstigten Maßnahmen gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu bestimmten privaten Lebensversicherungen, zur langwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Die Umstellung im Steuergesetz erfolgt schrittweise, bis alle Altersvorsorgemaßnahmen voll steuerlich geltend gemacht werden können, seit 2005 wird der Anteil der zu besteuernden Rentenbeträge Stück für Stück angehoben.
Steuern auf Rente: Wie viel muss man zahlen?
Wer 2011 ins Rentenalter eintritt, unterliegt einer Steuerpflicht auf 62 Prozent seiner Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis 2020 erhöht sich dieser Satz jedes Jahr um 2%, danach um jeweils 1%. 2040 sind die Alterseinkünfte dann zu 100% steuerpflichtig. Abzüglich des Freibetrags, natürlich, der für jeden Rentenjahrgang eigens festgelegt wird. Einkünfte aus der Betriebsrente werden voll besteuert
Eine private Altersvorsorge dagegen kann sich auszahlen, denn private Rentenversicherungen sind meist flexibler als die staatliche und zählen im Alter außerdem zu den ermäßigten Einkünften, die nur in bestimmten Umfang besteuert werden. Hierzu bietet sich eine professionelle Beratung an, damit man im Alter auf die bestmögliche finanzielle Versorgung bauen kann, egal ob man dann noch in der eigenen Immobilie oder im Altenheim seinen Ruhestand genießt.
Die Höhe der steuerlichen Belastung lässt sich pauschal nicht festlegen, da sie von der Höhe des Einkommens, zusätzlichen Einkünften, den Krankenversicherungsbeiträgen und anderen Faktoren abhängig ist. Spezielle Rechner im Internet können aber zumindest eine ungefähre Prognose abgeben, und die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet Beispielrechnungen auf ihrer Homepage.