Es gibt neben der klassischen Gehaltserhöhung andere attraktive Möglichkeiten, mehr von seinem Geld zu haben. Von Zusatzleistungen in Form von sogenannten geldwerten Leistungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Dabei werden ganz legal und vom Einkommenssteuergesetz so vorgesehen auf allen Seiten Steuern gespart. Ob Restaurant Pass oder Jobticket – diese clevere Art der „Gehaltserhöhung“ hat viele Vorteile, wie hier beschrieben.
Geldwerte Leistungen – viele Möglichkeiten
Die geldwerten Leistungen, beziehungsweise geldwerten Vorteile sind nicht alle steuerfrei. Jedoch sieht der Gesetzgeber interessante steuerbegünstigte und steuerfreie Extras vor. Eine kleine Auswahl:
– Die 44 Euro-Pauschale: Steuerfrei für beide Parteien kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 44 Euro zahlen, zum Beispiel als Strombeihilfe, Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel oder als Beihilfe zum Tanken. Will der Arbeitgeber Fahrtkosten in voller Höhe bezahlen, kann er dies gegen Pauschalversteuerung von 15 % bis zu einem Betrag von 375 Euro tun.
– Die 21 Euro-Werbepauschale: Klebt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber seiner Firma auf sein privates Auto, darf der Chef dies mit 21 Euro steuerfrei honorieren.
– Bis zu 300 Euro Erholungsbeihilfe: Statt oder zusätzlich zum Urlaubsgeld darf jährlich ein Erholungsbeitrag von bis zu 300 Euro ausgezahlt werden.
– Mittagessen: In gewissem Umfang darf der Arbeitgeber Beihilfen zum Mittagessen leisten.
-Kinderkrippe und PC: Steuerfrei darf der Arbeitgeber die Kinderbetreuung seiner Mitarbeiter unterstützen oder Zuschüsse zu deren privater Internetbenutzung leisten.
-Gesundheit: Im Bereich Gesundheit darf der Arbeitgeber Zuschüsse zahlen. Ein Beispiel sind hier Entspannungskurse oder Brillen für den Bildschirm.
Vertragliches und Taktisches
Manche der steuerbegünstigten Zusatzleistungen dürfen nur zusätzlich zum normalen Gehalt vereinbart werden. Andere dürfen auch im Wege der Gehaltsumwandlung eingeführt werden. In jedem Fall muss es eine entsprechende Ergänzung zum Arbeitsvertrag geben, in der die zu gewährenden geldwerten Leistungen schriftlich fixiert werden. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen können sich übrigens solche steuerbegünstigten geldwerten Vorteile anbieten, wenn die Situation keinen Spielraum für Gehaltserhöhungen lässt.
Alternative zur Gehaltserhöhung
Beim nächsten Gehaltsgespräch kann es sich lohnen, auch über geldwerte Leistungen zu sprechen. Das Einkommenssteuergesetz erlaubt hier viele Steuersparmöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem Chef mag das „Ja“ so leichter fallen. Den Arbeitnehmer freut es, da Steuern und Sozialabgaben häufig eine tatsächliche Gehaltserhöhung wieder erheblich reduzieren.