Während bei Angestellten die steuerlichen Gestaltungmöglichkeiten in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt wurden, hat man als selbständiger Unternehmer weiterhin die Möglichkeit, eine Vielzahl von Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen und auf diese Weise Steuern zu sparen.
Wer viel unterwegs ist, spart auch viele Steuern
Während die Pendlerpauschale für Angestellte seit Jahren ein ständiges Thema ist und immer weiter gekürzt wird, können selbständig Tätige einen Großteil ihrer Kfz-Kosten zur Senkung ihrer Steuern nutzen. Denn beruflich angefallene Fahrtkosten mindern den im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Gewinn. Wer weite Reisen zu Kunden unternimmt, kann die dabei anfallende Hotelrechnung genauso geltend machen, wie das während der Geschäftsreise abgehaltene Geschäftsessen.
Wichtig ist dabei, dass der Zweck des Essens dokumentiert ist und die Rechnung als Beleg vorgelegt werden kann. Beim Firmenfahrzeug hat man als Unternehmer oder Freiberufler die Wahl, ob man ein Fahrtenbuch führen möchte oder eine pauschale Teilung der anfallenden Kosten für Benzin, Reparaturen usw. vornimmt. Hierbei kommt es darauf an, ob das Fahrzeug tatsächlich fast ausschließlich beruflichen Zwecken dient oder auch intensiv privat genutzt wird.
Ganz wichtig: jeden Beleg aufheben
Ob Kfz-Kosten, Büromaterial oder Ausgaben für Blumensträuße: für Geschäftsleute ist es wichtig, jeden Beleg gewissenhaft zu sammeln und abzulegen. Denn als Werbungskosten können viele Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sofern ein Nachweis über ihre Entstehung, wie etwa eine Tankquittung, vorgelegt werden kann. Hierunter fallen auch die jährliche Kreditkartengebühr, die Kosten berufliche Fortbildungen, der Kauf eines neuen Handys und ähnliche Ausgaben. Wichtig ist dabei vor allem, die ausschließliche berufliche Nutzung nachweisen zu können. Hier werden beispielsweise bei der Berufskleidung strenge Regeln aufgestellt. Ein Anzug etwa kann nicht nur im Büro sondern in der Freizeit auch bei Familienfeierlichkeiten getragen werden. Abzugsfähig sind dagegen Schnittschutzhosen für Holzarbeiter oder weiße Krawatten für Richter.
Vor der Ausgabe die steuerlichen Folgen recherchieren
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anschaffung teurer Arbeitsmaterialien. Diese können nicht vollständig im selben Jahr in Ansatz gebracht werden, sondern werden über mehrere Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt (Absetzung für Abnutzung, abgekürzt AfA). Leasinggebühren können dagegen immer sofort geltend gemacht werden. Insofern sollte bei jeder anstehenden Anschaffung eine Gegenrechnung aufgemacht werden, um den optimalen Steuervorteil herauszuschlagen.
Redaktionelle Unterstützung: www.kreditkartenvergleich.com.