Heute muss man flexibel reagieren können auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gehört es auch mehr oder weniger bereitwillig umzuziehen. Man kann seine Umzüge jedoch, unter Erfüllung bestimmter Prämissen, von der Steuer absetzen. Das erspart zwar nicht den Umzugsstress aber dafür eine Menge Geld.
Viele kennen das Spielchen: Kartons packen, Umzugsunternehmen besorgen, Stress, Hektik und die alte Wohnung besenrein übergeben. Billig ist ein Umzug meisten nicht. Besonders wenn man in eine andere Stadt zieht. Wenn der ganze Hausstand mit muss kann das ganz schön ins Geld gehen. Man kann jedoch beim Wohnungswechsel viel Geld sparen indem man seinen Umzug von der Steuer absetzt. Das Steuerrecht im Allgemeinen ist zwar verwirrend aber auch sehr interessant. Sich näher damit zu befassen kann sehr nützlich sein.
Umzüge von der Steuer absetzen
Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss kann eine Stange Geld sparen wenn er den Wohnungswechsel über die Steuer abrechnet. Wer beruflich flexibel reagiert wird vom Finanzamt dafür ein wenig entschädigt. Die aktuelle Debatte über Steuern ist beängstigend genug, da ist es gut zu wissen, dass man auch mal Geld wiederbekommt für seine Mühen. Alle Ausgaben, die sich durch den Umzug ergeben, kann man als Werbungskosten abgesetzen. Doch nicht nur ein Stellenwechsel berechtigt einen dazu Umzüge von der Steuer abzusetzen. Selbst wenn sich Ihr Arbeitsweg um circa eine Stunde verkürzt hat durch die neue Wohnung kann man dies als Werbungskosten absetzten. Das hilft beim Sparen sehr, da man einen erheblichen Teil des Geldes wiederbekommt.
Sparen beim Wohnungwechsel
Berufliche Gründe für den Umzug müssen jedoch erkennbar sein. Wenn man nur zwei Straßen weiter zieht dann wird das Finanzamt dafür nichts zurückzahlen. Wenn das Finanzamt jedoch anerkennt, Ihnen die Werbungskosten zu erstatten, dann kann man die Kosten entweder pauschal oder per Einzelkostennachweis geltend machen. Sparen Sie beim Wohnungswechsel und versuchen Sie alles von der Steuer abzusetzen, was den Umzug betrifft, von Reisekosten über Maklerrechnungen bis zum Verpflegungsmehraufwand. Die Pauschale für Umzüge oder Transporte hingegen beträgt für Ehepaare 1074 Euro und für Ledige 537 Euro. Rechnen Sie sich am besten vorher aus wie hoch die Kosten für den Wohnungswechsel werden. Die ist sehr sinnvoll und zeigt Ihnen im Vorfeld welche Variante für Sie geeigneter ist.