Existenzgründer sind oft knapp bei Kasse. Jeder verdiente Euro wird für das eigene Geschäft und den Lebensunterhalt benötigt. Werbung und Kundenakquise verschlingen große Summe, zugleich sind die Einnahmen anfangs gering. Es dauert oft lange, bis sich das Geschäft etabliert hat und endlich schwarze Zahlen geschrieben werden. Unternehmensgründer haben nichts zu verschenken – mit diesen Tipps sparen Gründer viel Geld bei der Steuererklärung.
Betriebsausstattung und Verbrauchsmaterial absetzen
Alle Gegenstände, Werkzeuge und Materialien, die für das Unternehmen notwendig sind, können von der Steuer abgesetzt werden. Wer beispielsweise für 2.000 Euro Werkzeug kauft, um als Tischler zu arbeiten, braucht von seinem Einkommen diese 2.000 Euro nicht zu versteuern. Große Investitionen können die Steuerschuld erheblich minimieren. Mehr Informationen über die Steuererklärung findet man auf gelbeseiten.de.
Kleinere Unternehmen können oft schon durch das Absetzen von Büromaterial wie Papier und Druckertinte bei der Steuererklärung viel Geld sparen. Auch Büromöbel lassen sich von der Steuer absetzen. Die Anschaffungskosten für Möbel, die für den Geschäftsbetrieb benötigt werden, mindern die Steuerlast. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann sich freuen: Übersteigen die Ausgaben anfangs die Einnahmen, darf man eine Rückzahlung der Umsatzsteuer vom Finanzamt erwarten.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Es muss nicht immer die teure Anschaffung großer Maschinen sein. Auch kleine Ausgaben können bei der Steuererklärung in der Summe zu einer großen Steuerersparnis führen. Sehr einfach ist das mit sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), die nicht mehr als 410 Euro kosten. Für viele Selbstständige, die mit recht einfachen Computern auskommen, kann die IT-Anlage über diese Kostenstelle abgesetzt werden. Das Schöne daran: Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung komplett steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuerschuld wird sofort deutlich vermindert, aufwendige und komplizierte Abschreibungen über mehrere Jahre sind nicht notwendig.
Familienmitglieder als Angestellte
Gerade in den ersten Jahren einer Existenzgründung ist selten genügend Geld vorhanden, um Angestellte und Mitarbeiter zu bezahlen. Häufig springen Familienmitglieder, Ehepartner und erwachsene Kinder ein. Wer dem Lebenspartner oder dem erwachsenen Kind ein Gehalt von bis zu 8.354 Euro im Jahr bezahlt, kann auch dieses von der Steuer absetzen. So profitiert der Existenzgründer auf völlig legale Weise doppelt: Einerseits reduzieren die Personalkosten die Steuerlast, anderseits verlangen Familienmitglieder oftmals nur einen vergleichsweise geringen Lohn. Zudem können die Familienmitglieder den Freibetrag von 8.354 EUR im Jahr bei ihrer eigenen Steuererklärung nutzen.
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