Die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation bringt gewisse Herausforderungen mit sich. Erbschafts- und Schenkungssteuer sind teilweise komplex, was eine strategische Planung erforderlich macht, um möglichst wenige Verluste bei der Vermögensübertragung hinnehmen zu müssen. In der Regel ist es ratsam, die Schenkung zu Lebzeiten einer Erbschaft vorzuziehen, um die Steuerlast gezielt zu reduzieren.
Familienfrieden und finanzielle Sicherheit im Fokus
Die familiären Dynamiken sollten bei der Vermögensübertragung niemals außer Acht gelassen werden. Unklare Regelungen oder plötzliche Entscheidungen haben bereits in vielen Fällen zu vermeidbaren Konflikten geführt. Es empfiehlt sich daher dringend, frühzeitig den Dialog mit allen Beteiligten zu suchen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist eine präzise vertragliche Gestaltung unverzichtbar. So kann zum Beispiel ein Nießbrauchrecht dazu dienen, den Schenkenden abzusichern, während das Eigentum bereits auf die nächste Generation übergeht.
Eine qualifizierte Steuerberatung – die mittlerweile auch problemlos digital erfolgen kann – bietet wertvolle Tipps zur optimalen Steuergestaltung und hilft dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Welcher Zeitpunkt ist für eine Schenkung ideal?
Eine Schenkung unterliegt nur dann nicht dem Erbschaftssteuerrecht, wenn sie mindestens 10 Jahre vor dem Tod des Schenkenden erfolgt. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, die Vermögensübertragung frühzeitig zu planen. Auch bei einer Schenkung ist eine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater ratsam. Dieser schaut sich den individuellen Fall an und hilft dabei, eine optimale Lösung zu finden. Rechtliche Hürden erkennt er schnell und findet Wege, diese zu bewältigen.
Steuerfrei schenken: So lassen sich Freibeträge optimal nutzen
Insbesondere wenn es um höhere Vermögenswerte geht, ist es ein zentrales Ziel bei Schenkungen, die verfügbaren Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen. Diese variieren je nach Art der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem:
- 000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- 000 Euro für Kinder und Stiefkinder
- 000 Euro für Enkel, deren Eltern noch leben
- 000 Euro für Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind
- 000 Euro für Urenkel
- 000 Euro für Eltern, Großeltern, Geschwister und deren Kinder sowie für alle anderen beschenkten Personen
Da insbesondere Ehepartner und Kinder von deutlich höheren Freibeträgen profitieren als andere Beschenkte, kann die Schenkung an diese Gruppe mit besonders attraktiven Steuervorteilen einhergehen. Ist das zu übertragende Vermögen höher als der Freibetrag, wird es in vielen Fällen auf mehrere einzelne Schenkungen über mehrere Jahre hinweg aufgeteilt.
Schenkungen eindeutig dokumentieren und korrekt angeben
Auch wenn eine Schenkung steuerfrei erfolgen sollte, ist es wichtig, sie rechtssicher zu dokumentieren. Hier ist nicht nur die professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater anzuraten, sondern auch ein Notar muss in vielen Fällen hinzugezogen werden. Das gilt insbesondere, wenn Immobilien übertragen werden. Aber auch Schenkungen von Geldsummen oder anderen Vermögenswerten lassen sich auf diese Weise zweifelsfrei absichern.
Internationale Fallstricke vermeiden
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Vermögensübertragung, wenn sich Vermögenswerte im Ausland befinden oder Erben außerhalb des Landes leben. Hier kann es nämlich passieren, dass unterschiedliche nationale Steuerregelungen zu einer doppelten Steuerbelastung führen. So verlangen manche Länder bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien eine zusätzliche Besteuerung, die nicht immer durch Doppelbesteuerungsabkommen ausgeglichen wird. Hier ist es daher besonders wichtig, eine Steuerberatung einzubinden, die sich mit den Gesetzen der involvierten Länder auskennt.
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