Berufsbegleitende Fort- und Weitebildungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen von Arbeitnehmern und Selbstständigen steuerlich geltend gemacht werden. Ausschlaggebend ist dafür der Bezug zum Beruf, der bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt erklärt werden sollte.
Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten – Chancen für Führungskräfte
Den sich ständig weiter entwickelnden Anforderungen im Beruf können Arbeitnehmer und Selbstständige mit ausgewählten Weitebildungsmaßnahmen, wie sie zum Beispiel auf http://ma-co.de/seminare/fuehrung-und-kommunikation/ angeboten werden, effektiv begegnen. Gerade für Führungskräfte oder Arbeitnehmer, die in die Führungsetage aufsteigen wollen, eignen sich Seminare mit den Schwerpunkten Führungsarbeit, Teamentwicklung oder Führung und Kommunikation. Die Kosten für ein solches Seminar lassen sich von der Steuer absetzen, wenn der Bezug zum ausgeübten Beruf belegt werden kann. Geht dieser Zusammenhang nicht aus der Rechnung hervor, können Seminar-Programme oder eine diesbezügliche Bestätigung des Arbeitgebers, die beim Finanzamt mit einzureichen sind, weiterhelfen. Trägt der Arbeitgeber einen Teil des Aufwandes, muss dies ebenfalls dargestellt werden, da dann nur noch die Restkosten bei der Steuer angesetzt werden können.
Kosten in der Steuererklärung geltend machen
Für Arbeitnehmer gelten die Vorschriften nach § 19 Einkommenssteuergesetz (EStG), die die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit betreffen. Im Gegensatz dazu können Selbstständige die Weiterbildungskosten direkt als Betriebskosten absetzen und so steuermindernd geltend machen. Zu berücksichtigen sind dabei aber nicht nur die reinen Kosten für die Veranstaltung, sondern insbesondere auch die notwendigen Reise- oder Übernachtungskosten, Unterlagen, Büromaterial sowie Zulassungen oder Bescheinigungen können bei der Steuer in Ansatz gebracht werden. Werden explizite Sprachreisen gebucht, die die beruflich notwendigen Sprachfertigkeiten herstellen oder auffrischen, können im Gegensatz zu den Reiseaufwendungen zumindest die Kosten für eine Kursteilnahme eingereicht werden. Die Entscheidung hängt dann von der Darstellung des beruflichen Bezuges und dem jeweiligen Finanzamt ab.
Weitebildungsmaßnahmen wahrnehmen und Kosten steuerlich absetzen
Um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben und sich gute Aufstiegschancen zu erarbeiten, können Sie aus dem umfangreichen Fort- und Weiterbildungsangebot im Internet interessante Seminare auswählen. Insbesondere das Thema Kommunikation spielt dabei für die Teamarbeit und den Erfolg in der Führungsetage eine wesentliche Rolle. Die anfallenden Kosten machen Sie als Arbeitnehmer im Rahmen der Werbungskosten und als Selbstständiger als Betriebskosten geltend.