In der Werbung wird oft groß aufgetischt und viel versprochen. Aber Versprechen wollen auch gehalten werden. Ansonsten kann das Konsequenzen haben. So ging zum Beispiel eine Werbekampagne der Barclays Bank PLC etwas nach hinten los, als das Institut eine Kreditkarte bewerben wollte.
"0 Euro Bargeldabhebungsgebühr weltweit", so lautete die Aufschrift des Flyers für eine Gold-Kreditkarte. Tatsächlich galt das vermeintlich tolle Angebot aber nur innerhalb der Eurozone. Außerhalb fielen dennoch Gebühren an. Auf diese Klausel machte der Werbetreibende zwar auf der Rückseite des Flyers aufmerksam, dennoch sei die Werbung an sich irreführend.
Das urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht mit der Begründung, das Anschreiben sei so angelegt gewesen, dass Verbraucher davon ausgehen mussten, alle relevanten Informationen bereits auf der Vorderseite zu erhalten. Die Werbung wurde deswegen verboten.
"Regelungen zum Gebührenanfall und zur Gebührenhöhe bei Bargeldabhebungen im In- und Ausland sind für Verbraucher von zentraler Bedeutung", erklären ARAG-Experten die Entscheidung des Gerichts (Hanseatisches Oberlandesgericht, Az. 5 U 38/14).
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(dpa)